Home  »  Meldung vom 09.06.2026  »  Marke STAATSKELLEREI ZÜRICH von Kanton Zürich,Amt für Landschaft und Natur,Abteilung Dienstleistungen

Wortmarke STAATSKELLEREI ZÜRICH von Kanton Zürich,Amt für ... 444237


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke STAATSKELLEREI ZÜRICH

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

08815/1996

Wortmarke

STAATSKELLEREI ZÜRICH

Eintrag ins Markenregister

25.07.1997

Hinterlegungs­datum

22.11.1996

Ablauf Schutzfrist

22.11.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33

Inhaber

Kanton Zürich,Amt für Landschaft und Natur,Abteilung Dienstleistungen

8090 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag STAATSKELLEREI ZÜRICH

Markeneintragung: Die Markennummer 444237 gehört zu der Wortmarke «STAATSKELLEREI ZÜRICH» von Kanton Zürich,Amt für Landschaft und Natur,Abteilung Dienstleistungen. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 444237 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Dezember 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 444237 gehört dem Inhaber Kanton Zürich,Amt für Landschaft und Natur,Abteilung Dienstleistungen 8090 Zürich CH. Der Inhaber Kanton Zürich,Amt für Landschaft und Natur,Abteilung Dienstleistungen hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke STAATSKELLEREI ZÜRICH mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke STAATSKELLEREI ZÜRICH, eingetragen durch Kanton Zürich,Amt für Landschaft und Natur,Abteilung Dienstleistungen, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.