Home  »  Meldung vom 01.10.2007  »  Marke ANDROMEDA von Silvia Stäubli

Wortmarke ANDROMEDA von Silvia Stäubli - Markeneintrag Nr. 444181


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 22.08.1997



Details zur Marke ANDROMEDA

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

00772/1997

Wortmarke

ANDROMEDA

Eintrag ins Markenregister

23.07.1997

Hinterlegungs­datum

03.02.1997

Eintragsänderung

22.08.1997

Ablauf Schutzfrist

03.02.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 160 vom 22.08.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 14, 16, 41, 42

Löschdatum

10.09.2007

Inhaber

Silvia Stäubli
Sennhüttenstrasse 37
8810 Horgen CH
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Gotthardstrasse 53, Postfach 6940
8023 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Ätherische Öle.

Klasse 14

Halbedelsteine.

Klasse 16

Spielkarten.

Klasse 41

Ausbildung.

Klasse 42

Lebensberatung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ANDROMEDA

Markeneintragung: Die Markennummer 444181 gehört zu der Wortmarke «ANDROMEDA» von Silvia Stäubli. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 444181 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Oktober 2007 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 444181 gehört dem Inhaber Silvia Stäubli Sennhüttenstrasse 37, 8810 Horgen CH. Silvia Stäubli wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Gotthardstrasse 53, Postfach 6940, 8023 Zürich CH.


Marke ANDROMEDA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ANDROMEDA, eingetragen durch Silvia Stäubli, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.