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Bildmarke 443382 von sia Abrasives Industries AG


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 31.07.1997

Bildmarke 443382

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

01080/1997

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

26.06.1997

Hinterlegungs­datum

11.02.1997

Eintragsänderung

31.07.1997

Ablauf Schutzfrist

11.02.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 145 vom 31.07.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 7, 8

Farbanspruch

Dunkelblau, hellblau, weiss, gelb.

Inhaber

sia Abrasives Industries AG
Mühlenwiesenstrasse 20
8501 Frauenfeld CH
 

Vertreter

Hepp Wenger Ryffel AG
Friedtalweg 5
9500 Wil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Flexible Schleifmittel, kompakte Schleifmittel, soweit in Klasse 3 enthalten.

Klasse 7

Schleifmaschinen, Schleifscheiben.

Klasse 8

Schleifscheiben, handbetätigte Schleifwerkzeuge, Schleifgeräte, soweit in Klasse 8 enthalten.



Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 443382 gehört zu der Bildmarke «-» von sia Abrasives Industries AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 443382 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Januar 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 443382 gehört dem Inhaber sia Abrasives Industries AG Mühlenwiesenstrasse 20, 8501 Frauenfeld CH. sia Abrasives Industries AG wird vertreten durch Hepp Wenger Ryffel AG Friedtalweg 5, 9500 Wil CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch sia Abrasives Industries AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.