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Wortmarke THERMOCELLIT von Ziegeleien Freiburg &,Lausanne ... 440466


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Fribourg  FR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.05.1997



Details zur Marke THERMOCELLIT

Gesuch Nr.

02683/1996

Wortmarke

THERMOCELLIT

Eintrag ins Markenregister

02.05.1997

Hinterlegungs­datum

12.04.1996

Eintragsänderung

27.05.1997

Ablauf Schutzfrist

12.04.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

19

Inhaber

Ziegeleien Freiburg &,Lausanne AG in Düdingen
Hägliweg 2, Postfach 252
3186 Düdingen CH
 

Vertreter

DTS Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, München, Zweigniederlassung Zürich
Bahnhofplatz 1
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 19

Baumaterialien insbesondere Backsteine.

Zusammenfassung zum Markeneintrag THERMOCELLIT

Markeneintragung: Die Markennummer 440466 gehört zu der Wortmarke «THERMOCELLIT» von Ziegeleien Freiburg &,Lausanne AG in Düdingen. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 440466 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Mai 1997 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 440466 gehört dem Inhaber Ziegeleien Freiburg &,Lausanne AG in Düdingen Hägliweg 2, Postfach 252, 3186 Düdingen CH. Ziegeleien Freiburg &,Lausanne AG in Düdingen wird vertreten durch DTS Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, München, Zweigniederlassung Zürich Bahnhofplatz 1, 8001 Zürich CH.


Marke THERMOCELLIT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke THERMOCELLIT, eingetragen durch Ziegeleien Freiburg &,Lausanne AG in Düdingen, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.