Home  »  Meldung vom 18.10.2016  »  Marke TQC von MCH Group AG

Wortmarke TQC von MCH Group AG - Markeneintrag Nr. 440210


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 20.05.1997



Details zur Marke TQC

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

01764/1996

Wortmarke

TQC

Eintrag ins Markenregister

28.04.1997

Hinterlegungs­datum

13.03.1996

Eintragsänderung

20.05.1997

Ablauf Schutzfrist

13.03.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 93 vom 20.05.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 37, 38, 42

Löschdatum

17.10.2016

Inhaber

MCH Group AG
Postfach
4005 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Organisation und Durchführung von Messen, Kongressen, Ausstellungen und Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter.

Klasse 36

Immobilienwesen, Vermietung von Standflächen.

Klasse 37

Bauwesen, Installationsarbeiten.

Klasse 38

Vermietung von Telekommunikationsapparaten.

Klasse 42

Vermietung von Messeständen.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag TQC

Markeneintragung: Die Markennummer 440210 gehört zu der Wortmarke «TQC» von MCH Group AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 440210 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Oktober 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 440210 gehört dem Inhaber MCH Group AG Postfach, 4005 Basel CH. Der Inhaber MCH Group AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke TQC mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke TQC, eingetragen durch MCH Group AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.