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Bildmarke OPTI DRIVE von Hanspeter Steiger,"Opti-Drive" ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 06.05.1997

Bildmarke 439814

Details zur Marke OPTI DRIVE ((fig.))

Gesuch Nr.

00596/1996

Bildmarke

OPTI DRIVE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

17.04.1997

Hinterlegungs­datum

20.01.1996

Eintragsänderung

06.05.1997

Ablauf Schutzfrist

20.01.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 85 vom 06.05.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 41

Inhaber

Hanspeter Steiger,"Opti-Drive"
Wacholderenstrasse 8
9204 Andwil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Lehr- und Unterrichtsmittel.

Klasse 41

Aus- und Weiterbildung von Fahrzeuglenkern; Schulung in Verkehrssinnbildung; gesetzliche Nachschulung von verkehrsauffälligen Fahrzeuglenkern; Aus- und Weiterbildungskurse aller Art, welche die Verkehrssicherheit erhöhen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag OPTI DRIVE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 439814 gehört zu der Bildmarke «-» von Hanspeter Steiger,"Opti-Drive". Ausgestellt wurde die Marken Nr. 439814 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Januar 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 439814 gehört dem Inhaber Hanspeter Steiger,"Opti-Drive" Wacholderenstrasse 8, 9204 Andwil CH. Der Inhaber Hanspeter Steiger,"Opti-Drive" hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke OPTI DRIVE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke OPTI DRIVE ((fig.)), eingetragen durch Hanspeter Steiger,"Opti-Drive", basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.