Home  »  Meldung vom 18.09.2006  »  FUN FOR BIKE von Gusti Zollinger

Bildmarke FUN FOR BIKE von Gusti Zollinger (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 06.05.1997

Bildmarke 439811

Details zur Marke FUN FOR BIKE ((fig.))

Gesuch Nr.

00529/1996

Bildmarke

FUN FOR BIKE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

17.04.1997

Hinterlegungs­datum

26.01.1996

Eintragsänderung

06.05.1997

Ablauf Schutzfrist

26.01.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 85 vom 06.05.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

12, 25, 39

Löschdatum

28.08.2006

Inhaber

Gusti Zollinger
Schützenhausstrasse 5a
5312 Döttingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 39

Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FUN FOR BIKE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 439811 gehört zu der Bildmarke «-» von Gusti Zollinger. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 439811 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. September 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 439811 gehört dem Inhaber Gusti Zollinger Schützenhausstrasse 5a, 5312 Döttingen CH. Der Inhaber Gusti Zollinger hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke FUN FOR BIKE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FUN FOR BIKE ((fig.)), eingetragen durch Gusti Zollinger, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.