Home  »  Meldung vom 24.04.2026  »  Marke APPENZELLER NATURPERLE von Brauerei Locher AG

APPENZELLER NATURPERLE (439456)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Appenzell Innerrhoden  AI (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke APPENZELLER NATURPERLE

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

04902/1996

Wortmarke

APPENZELLER NATURPERLE

Eintrag ins Markenregister

11.04.1997

Hinterlegungs­datum

04.07.1996

Ablauf Schutzfrist

04.07.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Inhaber

Brauerei Locher AG
Brauereiplatz 1
9050 Appenzell CH
 

Vertreter

Lic.iur. LL.M. Philip Schneider,Schwager Mätzler Schneider Rechtsanwälte
Poststrasse 23, Postfach 1936
9001 St. Gallen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag APPENZELLER NATURPERLE

Markeneintragung: Die Markennummer 439456 gehört zu der Wortmarke «APPENZELLER NATURPERLE» von Brauerei Locher AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 439456 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Oktober 1995 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 439456 gehört dem Inhaber Brauerei Locher AG Brauereiplatz 1, 9050 Appenzell CH. Brauerei Locher AG wird vertreten durch Lic.iur. LL.M. Philip Schneider,Schwager Mätzler Schneider Rechtsanwälte Poststrasse 23, Postfach 1936, 9001 St. Gallen CH.


Marke APPENZELLER NATURPERLE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke APPENZELLER NATURPERLE, eingetragen durch Brauerei Locher AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.