Home  »  Meldung vom 20.08.2007  »  Marke WINFIELD von Peter Gwerder

Wortmarke WINFIELD von Peter Gwerder - Markeneintrag Nr. 438816


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.04.1997



Details zur Marke WINFIELD

Gesuch Nr.

09418/1996

Wortmarke

WINFIELD

Eintrag ins Markenregister

26.03.1997

Hinterlegungs­datum

23.12.1996

Eintragsänderung

17.04.1997

Ablauf Schutzfrist

23.12.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 72 vom 17.04.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35

Löschdatum

30.07.2007

Inhaber

Peter Gwerder
Sonnenbergstrasse 16
8917 Oberlunkhofen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Verkaufsförderungsmaterial, nämlich Drucksachen, Prospekte, Broschüren, Mailings, Flugblätter, Faltkartons.

Klasse 35

Werbung und Verkaufsförderung; Verbreitung von Werbematerial; Gestaltung und Implementierung von Werbe- und Verkaufsförderungskonzepten für Dritte.

Zusammenfassung zum Markeneintrag WINFIELD

Markeneintragung: Die Markennummer 438816 gehört zu der Wortmarke «WINFIELD» von Peter Gwerder. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 438816 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. August 2007 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 438816 gehört dem Inhaber Peter Gwerder Sonnenbergstrasse 16, 8917 Oberlunkhofen CH. Der Inhaber Peter Gwerder hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke WINFIELD mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke WINFIELD, eingetragen durch Peter Gwerder, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.