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Bildmarke BLACK OUT von Gerald Metzler,Metzler Mode ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 11.04.1997

Bildmarke 438394

Details zur Marke BLACK OUT ((fig.))

Gesuch Nr.

04431/1996

Bildmarke

BLACK OUT ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.03.1997

Hinterlegungs­datum

18.06.1996

Eintragsänderung

11.04.1997

Ablauf Schutzfrist

18.06.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 68 vom 11.04.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

35

Löschdatum

23.01.2017

Inhaber

Gerald Metzler,Metzler Mode und,Boutique Black Out
Spitalgasse 25
4900 Langenthal CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2, Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Detailhandel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BLACK OUT ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 438394 gehört zu der Bildmarke «-» von Gerald Metzler,Metzler Mode und,Boutique Black Out. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 438394 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Januar 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 438394 gehört dem Inhaber Gerald Metzler,Metzler Mode und,Boutique Black Out Spitalgasse 25, 4900 Langenthal CH. Gerald Metzler,Metzler Mode und,Boutique Black Out wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2, Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke BLACK OUT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BLACK OUT ((fig.)), eingetragen durch Gerald Metzler,Metzler Mode und,Boutique Black Out, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.