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Bildmarke :relax von 'Zürich',Versicherungs-Gesellschaft ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 10.04.1997

Bildmarke 438340

Details zur Marke :relax ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

09286/1996

Bildmarke

:relax ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.03.1997

Hinterlegungs­datum

17.12.1996

Eintragsänderung

10.04.1997

Ablauf Schutzfrist

17.12.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 67 vom 10.04.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35, 36

Löschdatum

23.07.2007

Inhaber

'Zürich',Versicherungs-Gesellschaft
Mythenquai 2
8002 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Papier, Pappe (Karton); Druckereierzeugnisse.

Klasse 35

Werbung, Geschäftsführung.

Klasse 36

Versicherungswesen, Finanzwesen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag :relax ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 438340 gehört zu der Bildmarke «-» von 'Zürich',Versicherungs-Gesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 438340 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. August 2007 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 438340 gehört dem Inhaber 'Zürich',Versicherungs-Gesellschaft Mythenquai 2, 8002 Zürich CH. Der Inhaber 'Zürich',Versicherungs-Gesellschaft hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke :relax ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke :relax ((fig.)), eingetragen durch 'Zürich',Versicherungs-Gesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.