Home  »  Meldung vom 02.11.2015  »  Bistro Beck... von Christian Lanz

Bildmarke Bistro Beck... von Christian Lanz ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 10.04.1997

Bildmarke 438253

Details zur Marke Bistro Beck... ((fig.))

Gesuch Nr.

03858/1995

Bildmarke

Bistro Beck... ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

18.03.1997

Hinterlegungs­datum

27.03.1995

Eintragsänderung

10.04.1997

Ablauf Schutzfrist

27.03.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 67 vom 10.04.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30, 42

Löschdatum

02.11.2015

Inhaber

Christian Lanz
Bistro Beck, Zentrum Mühlefeld, Bienkenstrasse 26
4702 Oensingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Schnellimbiss nämlich Gemüsesalat schweizerischer Herkunft.

Klasse 30

Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Schnellimbiss nämlich Sandwiches schweizerischer Herkunft.

Klasse 42

Verpflegung von Gästen in Cafés.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Bistro Beck... ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 438253 gehört zu der Bildmarke «-» von Christian Lanz. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 438253 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. November 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 438253 gehört dem Inhaber Christian Lanz Bistro Beck, Zentrum Mühlefeld, Bienkenstrasse 26, 4702 Oensingen CH. Der Inhaber Christian Lanz hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Bistro Beck... ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Bistro Beck... ((fig.)), eingetragen durch Christian Lanz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.