Home  »  Meldung vom 07.05.2007  »  FRANCE 98 WORLD CUP von Fédération Internationale de Football Association (FIFA)

Bildmarke FRANCE 98 WORLD CUP von Fédération ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 01.04.1997

Bildmarke 437689

Details zur Marke FRANCE 98 WORLD CUP ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

06533/1996

Bildmarke

FRANCE 98 WORLD CUP ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

03.03.1997

Hinterlegungs­datum

09.09.1996

Eintragsänderung

01.04.1997

Ablauf Schutzfrist

09.09.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 60 vom 01.04.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 17, 20, 29, 31, 36, 38, 39, 42

Löschdatum

16.04.2007

Inhaber

 

Vertreter

FIFA Marketing & TV AG
FIFA-Strasse 20
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Präparate, Zusätze zu diätetischen Erzeugnissen für medizinische Zwecke, Pflaster, Verbandmaterial, einschliesslich elastischen Verbänden.

Klasse 17

Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate), Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial; Schläuche (nicht aus Metall).

Klasse 20

Aus Plastik hergestellte Erzeugnisse, nämlich Souvenirstatuetten und Trophäen; Kissen, Sitzkissen als Zubehör für Automobile; Sitzkissen, auch zur Verwendung im Freien.

Klasse 29

Kartoffelchips, verarbeitete Nüsse, Marmeladen, Konfitüren und Gelees, Joghurt, Milchdrinks, gefrorenes Joghurt, Käse, Frucht- und Gemüsekonserven.

Klasse 31

Tierfutter, frische Früchte und Gemüse, frische Blumen.

Klasse 36

Ausgabe von Kreditkarten; Ausgabe von Reisechecks; Finanzgeschäfte; Bankgeschäfte, einschliesslich Kredit- und Investmentgeschäfte; Versicherungswesen; Immobilienwesen; Inkasso von Zoll- und Maklergebühren; Leasing, insbesondere Leasing von Ton- und Bildaufnahmen; Förderung von Fussballveranstaltungen und Ausstellungen, nämlich finanzielle Unterstützung solcher Anlässe.

Klasse 38

Ausstrahlung und Übertragung von Radio- und Fernsehprogrammen; Übermittlung von Telefonen, Telegrammen und Facsimile; Dienstleistungen eines Nachrichtenbüros und einer Presseagentur.

Klasse 39

Betrieb eines Reisebüros; Beförderung von Personen und Gütern mit Flugzeugen, Eisenbahnen, Bussen und Lastwagen; Post-, Kurier- und Botendienstleistungen; Fahrzeugvermietung; Parkplatzvermietung; Veranstaltung von Rundreisen und Schiffsreisen; Lagerung und Kühlhauslagerung von Waren; Taxidienste; Beförderung von Gütern mit Schiffen; Vermietung von gepanzerten Fahrzeugen; Mülltransport und -lagerung; Verteilung von Elektrizität, Gas, Wasser, Zeitungen Zeitschriften und Büchern.

Klasse 42

Telekommunikationsberatung.



Zusammenfassung zum Markeneintrag FRANCE 98 WORLD CUP ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 437689 gehört zu der Bildmarke «-» von Fédération Internationale de Football Association (FIFA). Ausgestellt wurde die Marken Nr. 437689 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Mai 2007 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 437689 gehört dem Inhaber Fédération Internationale de Football Association (FIFA) FIFA-Strasse 20, 8044 Zürich CH. Fédération Internationale de Football Association (FIFA) wird vertreten durch FIFA Marketing & TV AG FIFA-Strasse 20, 8044 Zürich CH.


Marke FRANCE 98 WORLD CUP ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke FRANCE 98 WORLD CUP ((fig.)), eingetragen durch Fédération Internationale de Football Association (FIFA), basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.