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Bildmarke cantoround von Zürcher Kantonalbank ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 01.04.1997

Bildmarke 437678

Details zur Marke cantoround ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

01518/1996

Bildmarke

cantoround ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

10.03.1997

Hinterlegungs­datum

06.03.1996

Eintragsänderung

01.04.1997

Ablauf Schutzfrist

06.03.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 60 vom 01.04.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36

Löschdatum

09.10.2006

Inhaber

Zürcher Kantonalbank
Bahnhofstrasse 9, Postfach
8010 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Dienstleistungen im Finanz-, Anlage- und Versicherungsbereich.



Zusammenfassung zum Markeneintrag cantoround ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 437678 gehört zu der Bildmarke «-» von Zürcher Kantonalbank. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 437678 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. Oktober 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 437678 gehört dem Inhaber Zürcher Kantonalbank Bahnhofstrasse 9, Postfach, 8010 Zürich CH. Der Inhaber Zürcher Kantonalbank hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke cantoround ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke cantoround ((fig.)), eingetragen durch Zürcher Kantonalbank, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.