Home  »  Meldung vom 18.10.2016  »  S-LOCK von STS Systemtechnik Schänis GmbH

Bildmarke S-LOCK von STS Systemtechnik Schänis GmbH ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 26.03.1997

Bildmarke 437409

Details zur Marke S-LOCK ((fig.))

Gesuch Nr.

07610/1996

Bildmarke

S-LOCK ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.03.1997

Hinterlegungs­datum

15.10.1996

Eintragsänderung

26.03.1997

Ablauf Schutzfrist

15.10.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 58 vom 26.03.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 9

Inhaber

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Sicherheitsbehälter aus Metall, Safes; Schlösser aus Metall; Schlüssel und Schlüsselrohlinge; mechanische Schloss- Sicherungsanlagen, Sicherheitsbeschläge, Zubehör- und Ersatzteile zu den vorgenannten Waren, soweit in Klasse 6 enthalten.

Klasse 9

Elektrische und elektronische Schloss-Sicherungsanlagen, Zubehör- und Ersatzteile zu den vorgenannten Waren, soweit in Klasse 9 enthalten.



Zusammenfassung zum Markeneintrag S-LOCK ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 437409 gehört zu der Bildmarke «-» von STS Systemtechnik Schänis GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 437409 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Oktober 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 437409 gehört dem Inhaber STS Systemtechnik Schänis GmbH 8718 Schänis CH. Der Inhaber STS Systemtechnik Schänis GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke S-LOCK ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke S-LOCK ((fig.)), eingetragen durch STS Systemtechnik Schänis GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.