Home  »  Meldung vom 11.09.2006  »  Marke SCHLOSSHERR von Hans Schlatter,Weinbau und Kellerei AG

Wortmarke SCHLOSSHERR von Hans Schlatter,Weinbau und ... 437173


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 21.03.1997



Details zur Marke SCHLOSSHERR

Gesuch Nr.

00219/1996

Wortmarke

SCHLOSSHERR

Eintrag ins Markenregister

26.02.1997

Hinterlegungs­datum

16.01.1996

Eintragsänderung

21.03.1997

Ablauf Schutzfrist

16.01.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 55 vom 21.03.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33

Löschdatum

21.08.2006

Inhaber

Hans Schlatter,Weinbau und Kellerei AG
Schöneckstrasse 380
8215 Hallau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33

Alkoholische Getränke, insbesondere Wein.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SCHLOSSHERR

Markeneintragung: Die Markennummer 437173 gehört zu der Wortmarke «SCHLOSSHERR» von Hans Schlatter,Weinbau und Kellerei AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 437173 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. September 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 437173 gehört dem Inhaber Hans Schlatter,Weinbau und Kellerei AG Schöneckstrasse 380, 8215 Hallau CH. Der Inhaber Hans Schlatter,Weinbau und Kellerei AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SCHLOSSHERR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SCHLOSSHERR, eingetragen durch Hans Schlatter,Weinbau und Kellerei AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.