Details zur Marke C.O.P. CROSSOVERPARTY
Marken Nr.
Gesuch Nr.
12636/1995
Wortmarke
C.O.P. CROSSOVERPARTY
Eintrag ins Markenregister
20.02.1997
Hinterlegungsdatum
07.11.1995
Eintragsänderung
19.03.1997
Ablauf Schutzfrist
07.11.2005
Status Marke
gelöscht
Quelle
SHAB-Nr. 53 vom 19.03.1997
Nizza-Klassifikation Nr.
41
Löschdatum
12.06.2006
Inhaber
Friedhofweg 10
4414 Füllinsdorf CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 41
Unterhaltung und kulturelle Aktivitäten, nämlich eine Crossoverparty.
Zusammenfassung zum Markeneintrag C.O.P. CROSSOVERPARTY
Markeneintragung: Die Markennummer 437038 gehört zu der Wortmarke «C.O.P. CROSSOVERPARTY» von Rolf Dovern. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 437038 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Juli 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 437038 gehört dem Inhaber Rolf Dovern Friedhofweg 10, 4414 Füllinsdorf CH. Der Inhaber Rolf Dovern hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke C.O.P. CROSSOVERPARTY mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke C.O.P. CROSSOVERPARTY, eingetragen durch Rolf Dovern, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
BL (Kanton Markeninhaber)