Home  »  Meldung vom 03.07.2006  »  Marke C.O.P. CROSSOVERPARTY von Rolf Dovern

Wortmarke C.O.P. CROSSOVERPARTY von Rolf Dovern - ... 437038


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.03.1997



Details zur Marke C.O.P. CROSSOVERPARTY

Gesuch Nr.

12636/1995

Wortmarke

C.O.P. CROSSOVERPARTY

Eintrag ins Markenregister

20.02.1997

Hinterlegungs­datum

07.11.1995

Eintragsänderung

19.03.1997

Ablauf Schutzfrist

07.11.2005

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 53 vom 19.03.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Löschdatum

12.06.2006

Inhaber

Rolf Dovern
Friedhofweg 10
4414 Füllinsdorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Unterhaltung und kulturelle Aktivitäten, nämlich eine Crossoverparty.

Zusammenfassung zum Markeneintrag C.O.P. CROSSOVERPARTY

Markeneintragung: Die Markennummer 437038 gehört zu der Wortmarke «C.O.P. CROSSOVERPARTY» von Rolf Dovern. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 437038 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Juli 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 437038 gehört dem Inhaber Rolf Dovern Friedhofweg 10, 4414 Füllinsdorf CH. Der Inhaber Rolf Dovern hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke C.O.P. CROSSOVERPARTY mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke C.O.P. CROSSOVERPARTY, eingetragen durch Rolf Dovern, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.