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Bildmarke 436251 von Gold-Zack Aktiengesellschaft


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 05.03.1997

Bildmarke 436251

Details zur Marke ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

06389/1995

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.02.1997

Hinterlegungs­datum

31.03.1995

Eintragsänderung

05.03.1997

Ablauf Schutzfrist

31.03.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 43 vom 05.03.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 26

Löschdatum

02.11.2015

Farbanspruch

Weiss, rosa

Inhaber

Gold-Zack Aktiengesellschaft
Gold-Zack-Strasse 7
40822 Mettmann DE
 

Vertreter

A.W. Metz & Co. AG
Kreuzbühlstrasse 8
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Artikel aus elastischen und unelastischen Bändern, nämlich Strumpfbänder und Ärmelhalter, Hosenträger.

Klasse 26

Elastische und unelastische Bänder, auch für Strumpf- und Ärmelhalter, Hosenträger.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 436251 gehört zu der Bildmarke «-» von Gold-Zack Aktiengesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 436251 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. November 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 436251 gehört dem Inhaber Gold-Zack Aktiengesellschaft Gold-Zack-Strasse 7, 40822 Mettmann DE. Gold-Zack Aktiengesellschaft wird vertreten durch A.W. Metz & Co. AG Kreuzbühlstrasse 8, 8008 Zürich CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Gold-Zack Aktiengesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.