Home  »  Meldung vom 16.07.2025  »  Marke EIN STARKER RÜCKEN KENNT KEINE SCHMERZEN von Kieser Training AG

EIN STARKER RÜCKEN KENNT KEINE SCHMERZEN (435951)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke EIN STARKER RÜCKEN KENNT KEINE SCHMERZEN

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

09577/1995

Wortmarke

EIN STARKER RÜCKEN KENNT KEINE SCHMERZEN

Eintrag ins Markenregister

30.01.1997

Hinterlegungs­datum

07.08.1995

Ablauf Schutzfrist

07.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 28, 35, 41, 42

Inhaber

Kieser Training AG
Hardstrasse 223
8005 Zürich CH
 

Vertreter

Troesch Scheidegger Werner AG, Patent- und Markenanwälte
Schwäntenmos 14
8126 Zumikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag EIN STARKER RÜCKEN KENNT KEINE SCHMERZEN

Markeneintragung: Die Markennummer 435951 gehört zu der Wortmarke «EIN STARKER RÜCKEN KENNT KEINE SCHMERZEN» von Kieser Training AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 435951 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 435951 gehört dem Inhaber Kieser Training AG Hardstrasse 223, 8005 Zürich CH. Kieser Training AG wird vertreten durch Troesch Scheidegger Werner AG, Patent- und Markenanwälte Schwäntenmos 14, 8126 Zumikon CH.


Marke EIN STARKER RÜCKEN KENNT KEINE SCHMERZEN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke EIN STARKER RÜCKEN KENNT KEINE SCHMERZEN, eingetragen durch Kieser Training AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.