Home  »  Meldung vom 08.03.2016  »  Marke ENCARTA von Microsoft Corporation

Wortmarke ENCARTA von Microsoft Corporation - Markeneintrag ... 435949


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 03.03.1997



Details zur Marke ENCARTA

Gesuch Nr.

09522/1995

Wortmarke

ENCARTA

Eintrag ins Markenregister

30.01.1997

Hinterlegungs­datum

03.08.1995

Eintragsänderung

03.03.1997

Ablauf Schutzfrist

03.08.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 41 vom 03.03.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Löschdatum

07.03.2016

Inhaber

Microsoft Corporation
One Microsoft Way
Redmond (WA 98052-6399) US
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten, einschliesslich on-line Dienstleistungen, insbesondere das zur Verfügungstellen von elektronischen Nachschlagewerken und enzyklopädischen Daten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ENCARTA

Markeneintragung: Die Markennummer 435949 gehört zu der Wortmarke «ENCARTA» von Microsoft Corporation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 435949 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. März 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 435949 gehört dem Inhaber Microsoft Corporation One Microsoft Way, Redmond (WA 98052-6399) US. Microsoft Corporation wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke ENCARTA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ENCARTA, eingetragen durch Microsoft Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.