Home  »  Meldung vom 13.06.2017  »  Marke PROCEED von Syngenta Participations AG

Wortmarke PROCEED von Syngenta Participations AG - ... 435930


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 03.03.1997



Details zur Marke PROCEED

Gesuch Nr.

08331/1996

Wortmarke

PROCEED

Eintrag ins Markenregister

30.01.1997

Hinterlegungs­datum

08.11.1996

Eintragsänderung

03.03.1997

Ablauf Schutzfrist

08.11.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 41 vom 03.03.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 5

Löschdatum

12.06.2017

Inhaber

Syngenta Participations AG
Schwarzwaldallee 215
4058 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemische Erzeugnisse für land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Mittel zur Saatgutbehandlung; Pflanzenwachstumsregulatoren; Mittel zum Schutz von Saatgut und Pflanzen gegen Pflanzenpathogene.

Klasse 5

Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide; Nematizide; Herbizide.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PROCEED

Markeneintragung: Die Markennummer 435930 gehört zu der Wortmarke «PROCEED» von Syngenta Participations AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 435930 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Juni 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 435930 gehört dem Inhaber Syngenta Participations AG Schwarzwaldallee 215, 4058 Basel CH. Der Inhaber Syngenta Participations AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke PROCEED mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PROCEED, eingetragen durch Syngenta Participations AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.