Home  »  Meldung vom 26.03.2007  »  ZISCH von Pomdor AG

Bildmarke ZISCH von Pomdor AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 25.02.1997

Bildmarke 435656

Details zur Marke ZISCH ((fig.))

Gesuch Nr.

05565/1996

Bildmarke

ZISCH ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

23.01.1997

Hinterlegungs­datum

31.07.1996

Eintragsänderung

25.02.1997

Ablauf Schutzfrist

31.07.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 37 vom 25.02.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Löschdatum

05.03.2007

Inhaber

Pomdor AG
Schloss
8547 Gachnang CH
 

Vertreter

Müller Fuhrer Marbach & Partner
Konsumstrasse 16A
3007 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Tafelgetränke, namentlich Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke, Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ZISCH ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 435656 gehört zu der Bildmarke «-» von Pomdor AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 435656 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. März 2007 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 435656 gehört dem Inhaber Pomdor AG Schloss, 8547 Gachnang CH. Pomdor AG wird vertreten durch Müller Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16A, 3007 Bern CH.


Marke ZISCH ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ZISCH ((fig.)), eingetragen durch Pomdor AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.