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Bildmarke KESSLER SWISS HANDMADE SNOWBOARD von Hansjürg ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Glarus  GL (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 12.02.1997

Bildmarke 435030

Details zur Marke KESSLER SWISS HANDMADE SNOWBOARD ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

04803/1996

Bildmarke

KESSLER SWISS HANDMADE SNOWBOARD ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

31.12.1996

Hinterlegungs­datum

01.07.1996

Eintragsänderung

12.02.1997

Ablauf Schutzfrist

01.07.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 28 vom 12.02.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

28

Löschdatum

05.02.2007

Inhaber

Hansjürg Kessler
Grantenboden
8784 Braunwald CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 28

Turn- und Sportartikel (soweit in dieser Klasse enthalten); alle diese Waren schweizerischer Herkunft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag KESSLER SWISS HANDMADE SNOWBOARD ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 435030 gehört zu der Bildmarke «-» von Hansjürg Kessler. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 435030 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Februar 2007 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 435030 gehört dem Inhaber Hansjürg Kessler Grantenboden, 8784 Braunwald CH. Der Inhaber Hansjürg Kessler hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke KESSLER SWISS HANDMADE SNOWBOARD ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke KESSLER SWISS HANDMADE SNOWBOARD ((fig.)), eingetragen durch Hansjürg Kessler, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.