Home  »  Meldung vom 24.10.2025  »  Marke BELFA ((fig.)) von BELFA AG

Bildmarke BELFA ((fig.)) von BELFA AG - Markeneintrag Nr. 434839


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 04.02.1997

Bildmarke 434839

Details zur Marke BELFA ((fig.))

Gesuch Nr.

06004/1995

Bildmarke

BELFA ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.01.1997

Hinterlegungs­datum

31.03.1995

Eintragsänderung

04.02.1997

Ablauf Schutzfrist

31.03.2025

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 2, 37, 40

Löschdatum

23.10.2025

Inhaber

BELFA AG
Flughofstrasse 52
8152 Glattbrugg CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke, Kunstharze im Rohzustand, Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.

Klasse 2

Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel, Färbemittel, Beizen, Naturharze im Rohzustand, Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler.

Klasse 37

Bauwesen, Reparaturwesen, Installationsarbeiten.

Klasse 40

Materialbearbeitung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BELFA ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 434839 gehört zu der Bildmarke «BELFA ((fig.))» von BELFA AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 434839 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Februar 1997 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 434839 gehört dem Inhaber BELFA AG Flughofstrasse 52, 8152 Glattbrugg CH. Der Inhaber BELFA AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BELFA ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BELFA ((fig.)), eingetragen durch BELFA AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.