Home  »  Meldung vom 26.06.2024  »  HOBAC von Creabeton Matériaux AG

Bildmarke HOBAC von Creabeton Matériaux AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 21.01.1997

Bildmarke 434459

Details zur Marke HOBAC ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

09386/1994

Bildmarke

HOBAC ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.12.1996

Hinterlegungs­datum

30.12.1994

Eintragsänderung

21.01.1997

Ablauf Schutzfrist

30.12.2024

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 12 vom 21.01.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 19

Inhaber

Creabeton Matériaux AG
Busswilstrasse 44
3250 Lyss CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2, Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Baumaterialien aus Metall.

Klasse 19

Baumaterialien nicht aus Metall, insbesondere radfahrerfreundliche Einlaufschachtrahmen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag HOBAC ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 434459 gehört zu der Bildmarke «-» von Creabeton Matériaux AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 434459 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Juni 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 434459 gehört dem Inhaber Creabeton Matériaux AG Busswilstrasse 44, 3250 Lyss CH. Creabeton Matériaux AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2, Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke HOBAC ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke HOBAC ((fig.)), eingetragen durch Creabeton Matériaux AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.