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Bildmarke büro-schoch ((fig.)) von Keena Real Estate AG - ... 433748


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 08.10.2025

Bildmarke 433748

Details zur Marke büro-schoch ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

02657/1995

Bildmarke

büro-schoch ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

03.12.1996

Hinterlegungs­datum

15.03.1995

Ablauf Schutzfrist

15.03.2025

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 20, 35, 42

Löschdatum

08.10.2025

Inhaber

Keena Real Estate AG
Untertor 7, Postfach 511
8400 Winterthur CH
 

Vertreter

Probst Partner AG
Rechtsanwälte, Attorneys at law, Bahnhofplatz 18
8401 Winterthur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag büro-schoch ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 433748 gehört zu der Bildmarke «büro-schoch ((fig.))» von Keena Real Estate AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 433748 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 433748 gehört dem Inhaber Keena Real Estate AG Untertor 7, Postfach 511, 8400 Winterthur CH. Keena Real Estate AG wird vertreten durch Probst Partner AG Rechtsanwälte, Attorneys at law, Bahnhofplatz 18, 8401 Winterthur CH.


Marke büro-schoch ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke büro-schoch ((fig.)), eingetragen durch Keena Real Estate AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.