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Bildmarke 433628 von KEBA Gesellschaft m.b.H.


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.01.1997

Bildmarke 433628

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

12479/1995

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

29.11.1996

Hinterlegungs­datum

03.11.1995

Eintragsänderung

07.01.1997

Ablauf Schutzfrist

03.11.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 2 vom 07.01.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 26

Inhaber

KEBA Gesellschaft m.b.H.
Dürnberg 63
4100 Ottensheim AT
 

Vertreter

ABP PATENT NETWORK AG
Othmarstrasse 8
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Anstecknadeln; Schmuckgegenstände; Halsketten; Armketten; Knöpfe; Manschettenknöpfe; Krawattennadeln; Ringe; Schlüsselanhänger; Phantasieschmuckwaren; Uhrarmbänder.

Klasse 26

Abzeichen nicht aus Edelmetall; Anstecker; Broschen; Druckknöpfe; Haarspangen; Hutverzierungen nicht aus Edelmetall; Knöpfe; Gürtelschliessen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 433628 gehört zu der Bildmarke «-» von KEBA Gesellschaft m.b.H.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 433628 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. März 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 433628 gehört dem Inhaber KEBA Gesellschaft m.b.H. Dürnberg 63, 4100 Ottensheim AT. KEBA Gesellschaft m.b.H. wird vertreten durch ABP PATENT NETWORK AG Othmarstrasse 8, 8008 Zürich CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch KEBA Gesellschaft m.b.H., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.