Home  »  Meldung vom 04.12.2006  »  ImmoMedia von Vetterli & Kuhle

Bildmarke ImmoMedia von Vetterli & Kuhle (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 11.12.1996

Bildmarke 432575

Details zur Marke ImmoMedia ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

02340/1996

Bildmarke

ImmoMedia ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

30.09.1996

Hinterlegungs­datum

01.04.1996

Eintragsänderung

11.12.1996

Ablauf Schutzfrist

01.04.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 241 vom 11.12.1996

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 36, 38, 42

Löschdatum

13.11.2006

Inhaber

Vetterli & Kuhle
Burgstrasse 25
8280 Kreuzlingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse.

Klasse 36

Vermittlung im Immobilienwesen.

Klasse 38

Telekommunikation.

Klasse 42

Beratung im Immobilienwesen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ImmoMedia ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 432575 gehört zu der Bildmarke «-» von Vetterli & Kuhle. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 432575 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Dezember 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 432575 gehört dem Inhaber Vetterli & Kuhle Burgstrasse 25, 8280 Kreuzlingen CH. Der Inhaber Vetterli & Kuhle hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ImmoMedia ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ImmoMedia ((fig.)), eingetragen durch Vetterli & Kuhle, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.