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Bildmarke X BixiSystems von Securiton AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 09.12.1996

Bildmarke 432417

Details zur Marke X BixiSystems ((fig.))

Gesuch Nr.

13294/1995

Bildmarke

X BixiSystems ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

28.10.1996

Hinterlegungs­datum

05.12.1995

Eintragsänderung

09.12.1996

Ablauf Schutzfrist

05.12.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 239 vom 09.12.1996

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42

Inhaber

Securiton AG
Alpenstrasse 20
3052 Zollikofen CH
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3013 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Apparate für die Erfassung von Personaldaten, Systeme für die Personaldatenerfassung und Zugangskontrolle (soweit in Klasse 9 enthalten).

Klasse 42

Erstellen von Programmen für die Datenerfassung.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag X BixiSystems ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 432417 gehört zu der Bildmarke «-» von Securiton AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 432417 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Februar 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 432417 gehört dem Inhaber Securiton AG Alpenstrasse 20, 3052 Zollikofen CH. Securiton AG wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3013 Bern CH.


Marke X BixiSystems ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke X BixiSystems ((fig.)), eingetragen durch Securiton AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.