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Wortmarke KISS von Zuger Kantonalbank - Markeneintrag Nr. 431602


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 27.11.1996



Details zur Marke KISS

Gesuch Nr.

02592/1995

Wortmarke

KISS

Eintrag ins Markenregister

03.10.1996

Hinterlegungs­datum

16.03.1995

Eintragsänderung

27.11.1996

Ablauf Schutzfrist

16.03.2025

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 36

Löschdatum

09.10.2025

Inhaber

Zuger Kantonalbank
Bahnhofstrasse 1
6300 Zug CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2 Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Datenverarbeitungsgeräte und -anlagen; Computer- und Videotex- Geräte oder Peripheriegeräte dazu, Software.

Klasse 16

Druckereierzeugnisse; Bücher, Zeitschriften, Broschüren und andere Publikationen auf den Gebieten des Finanzwesens und der Wirtschaft; Werbematerialien, nämlich Plakate, Schreib- und Papierwaren.

Klasse 36

Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; alle Bankgeschäfte einschliesslich Kreditgewährung, Entgegennahme von Geldern, Handel mit Wertpapieren; Immobilienwesen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag KISS

Markeneintragung: Die Markennummer 431602 gehört zu der Wortmarke «KISS» von Zuger Kantonalbank. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 431602 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. November 1996 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 431602 gehört dem Inhaber Zuger Kantonalbank Bahnhofstrasse 1, 6300 Zug CH. Zuger Kantonalbank wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2 Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke KISS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KISS, eingetragen durch Zuger Kantonalbank, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.