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Bildmarke K IDEEN FÜR BASEL Basler Kantonalbank von Basler ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 22.11.1996

Bildmarke 431304

Details zur Marke K IDEEN FÜR BASEL Basler Kantonalbank ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

01597/1996

Bildmarke

K IDEEN FÜR BASEL Basler Kantonalbank ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

26.09.1996

Hinterlegungs­datum

08.03.1996

Eintragsänderung

22.11.1996

Ablauf Schutzfrist

08.03.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 228 vom 22.11.1996

Nizza-Klassifikation Nr.

36, 41

Löschdatum

10.10.2016

Inhaber

Basler Kantonalbank
Spiegelgasse 2, Postfach
4002 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Sämtliche Bankdienstleistungen einer Universalbank.

Klasse 41

Veranstaltung von Wettbewerben und kulturellen Anlässen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag K IDEEN FÜR BASEL Basler Kantonalbank ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 431304 gehört zu der Bildmarke «-» von Basler Kantonalbank. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 431304 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Oktober 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 431304 gehört dem Inhaber Basler Kantonalbank Spiegelgasse 2, Postfach, 4002 Basel CH. Der Inhaber Basler Kantonalbank hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke K IDEEN FÜR BASEL Basler Kantonalbank ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke K IDEEN FÜR BASEL Basler Kantonalbank ((fig.)), eingetragen durch Basler Kantonalbank, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.