Home  »  Meldung vom 12.10.2025  »  Marke HOBBYLAND FACHMÄRKTE KAISERAUGST von Coop-Gruppe Genossenschaft

HOBBYLAND FACHMÄRKTE KAISERAUGST (431102)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 10.10.2025



Details zur Marke HOBBYLAND FACHMÄRKTE KAISERAUGST

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

02929/1995

Wortmarke

HOBBYLAND FACHMÄRKTE KAISERAUGST

Eintrag ins Markenregister

20.09.1996

Hinterlegungs­datum

17.03.1995

Ablauf Schutzfrist

17.03.2025

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 2, 3, 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 19, 20, 21, 40, 42

Löschdatum

10.10.2025

Inhaber

Coop-Gruppe Genossenschaft
Rechtsdienst, Thiersteinerallee 12
4053 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag HOBBYLAND FACHMÄRKTE KAISERAUGST

Markeneintragung: Die Markennummer 431102 gehört zu der Wortmarke «HOBBYLAND FACHMÄRKTE KAISERAUGST» von Coop-Gruppe Genossenschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 431102 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 431102 gehört dem Inhaber Coop-Gruppe Genossenschaft Rechtsdienst, Thiersteinerallee 12, 4053 Basel CH. Der Inhaber Coop-Gruppe Genossenschaft hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke HOBBYLAND FACHMÄRKTE KAISERAUGST mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HOBBYLAND FACHMÄRKTE KAISERAUGST, eingetragen durch Coop-Gruppe Genossenschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.