Home  »  Meldung vom 19.04.2016  »  Leuker Landsknecht Weine von Christof Matter,Weinproduzent

Bildmarke Leuker Landsknecht Weine von Christof ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Wallis  VS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 05.11.1996

Bildmarke 430178

Details zur Marke Leuker Landsknecht Weine ((fig.))

Gesuch Nr.

11034/1995

Bildmarke

Leuker Landsknecht Weine ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

29.08.1996

Hinterlegungs­datum

12.09.1995

Eintragsänderung

05.11.1996

Ablauf Schutzfrist

12.09.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 215 vom 05.11.1996

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Löschdatum

18.04.2016

Inhaber

Christof Matter,Weinproduzent
3952 Susten CH
 

Vertreter

Alwin Steiner,Advokatur und Notariat
Alte Kantonsstrasse
3952 Susten CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 33

Walliser Weine aus dem Gebiet Leuk-Susten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Leuker Landsknecht Weine ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 430178 gehört zu der Bildmarke «-» von Christof Matter,Weinproduzent. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 430178 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. April 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 430178 gehört dem Inhaber Christof Matter,Weinproduzent 3952 Susten CH. Christof Matter,Weinproduzent wird vertreten durch Alwin Steiner,Advokatur und Notariat Alte Kantonsstrasse, 3952 Susten CH.


Marke Leuker Landsknecht Weine ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Leuker Landsknecht Weine ((fig.)), eingetragen durch Christof Matter,Weinproduzent, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.