Home  »  Meldung vom 06.03.2025  »  Marke favre Betonwaren AG ((fig.)) von Favre Betonwaren AG

favre Betonwaren AG ((fig.)) (429932)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 429932

Details zur Marke favre Betonwaren AG ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

03213/1995

Bildmarke

favre Betonwaren AG ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

26.08.1996

Hinterlegungs­datum

21.03.1995

Ablauf Schutzfrist

21.03.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

19

Inhaber

Favre Betonwaren AG
Schachenstrasse 32
4658 Däniken SO CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2 Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag favre Betonwaren AG ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 429932 gehört zu der Bildmarke «favre Betonwaren AG ((fig.))» von Favre Betonwaren AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 429932 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 429932 gehört dem Inhaber Favre Betonwaren AG Schachenstrasse 32, 4658 Däniken SO CH. Favre Betonwaren AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2 Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke favre Betonwaren AG ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke favre Betonwaren AG ((fig.)), eingetragen durch Favre Betonwaren AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.