Home  »  Meldung vom 06.11.2006  »  Marke CROUTINOS von Knorr-Nährmittel,Aktiengesellschaft

Wortmarke CROUTINOS von Knorr-Nährmittel,Aktiengesellschaft ... 429601


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 24.10.1996



Details zur Marke CROUTINOS

Gesuch Nr.

01735/1996

Wortmarke

CROUTINOS

Eintrag ins Markenregister

21.08.1996

Hinterlegungs­datum

13.03.1996

Eintragsänderung

24.10.1996

Ablauf Schutzfrist

13.03.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 207 vom 24.10.1996

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Löschdatum

16.10.2006

Inhaber

Knorr-Nährmittel,Aktiengesellschaft
Bahnhofstrasse 19
8240 Thayngen CH
 

Vertreter

Unilever Schweiz Service AG
Hinterbergstrasse 28, Postfach 5364
6330 Cham 2 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Salatzusatz und -Garnituren, im wesentlichen aus gerösteten Brotstückchen bestehend.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CROUTINOS

Markeneintragung: Die Markennummer 429601 gehört zu der Wortmarke «CROUTINOS» von Knorr-Nährmittel,Aktiengesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 429601 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. November 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 429601 gehört dem Inhaber Knorr-Nährmittel,Aktiengesellschaft Bahnhofstrasse 19, 8240 Thayngen CH. Knorr-Nährmittel,Aktiengesellschaft wird vertreten durch Unilever Schweiz Service AG Hinterbergstrasse 28, Postfach 5364, 6330 Cham 2 CH.


Marke CROUTINOS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CROUTINOS, eingetragen durch Knorr-Nährmittel,Aktiengesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.