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Wortmarke CELLIT von Ziegeleien Freiburg &,Lausanne AG in ... 429530


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Fribourg  FR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.10.1996



Details zur Marke CELLIT

Gesuch Nr.

02681/1996

Wortmarke

CELLIT

Eintrag ins Markenregister

20.08.1996

Hinterlegungs­datum

12.04.1996

Eintragsänderung

23.10.1996

Ablauf Schutzfrist

12.04.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

19

Inhaber

Ziegeleien Freiburg &,Lausanne AG in Düdingen
Hägliweg 2, Postfach 252
3186 Düdingen CH
 

Vertreter

DTS Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, München, Zweigniederlassung Zürich
Bahnhofplatz 1
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 19

Baumaterialien insbesondere leichte Backsteine.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CELLIT

Markeneintragung: Die Markennummer 429530 gehört zu der Wortmarke «CELLIT» von Ziegeleien Freiburg &,Lausanne AG in Düdingen. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 429530 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Oktober 1996 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 429530 gehört dem Inhaber Ziegeleien Freiburg &,Lausanne AG in Düdingen Hägliweg 2, Postfach 252, 3186 Düdingen CH. Ziegeleien Freiburg &,Lausanne AG in Düdingen wird vertreten durch DTS Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, München, Zweigniederlassung Zürich Bahnhofplatz 1, 8001 Zürich CH.


Marke CELLIT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CELLIT, eingetragen durch Ziegeleien Freiburg &,Lausanne AG in Düdingen, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.