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Bildmarke NACHTSPEKTAKEL von Stadt ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.10.1996

Bildmarke 429210

Details zur Marke NACHTSPEKTAKEL ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

05982/1995

Bildmarke

NACHTSPEKTAKEL ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.08.1996

Hinterlegungs­datum

31.03.1995

Eintragsänderung

17.10.1996

Ablauf Schutzfrist

31.03.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 202 vom 17.10.1996

Nizza-Klassifikation Nr.

39, 42

Löschdatum

02.11.2015

Inhaber

Stadt Zürich,(Verkehrsbetriebe VBZ)
Luggwegstrasse 65
8048 Zürich CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 39

Transport von Personen und Waren.

Klasse 42

Verpflegung von Personen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag NACHTSPEKTAKEL ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 429210 gehört zu der Bildmarke «-» von Stadt Zürich,(Verkehrsbetriebe VBZ). Ausgestellt wurde die Marken Nr. 429210 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. November 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 429210 gehört dem Inhaber Stadt Zürich,(Verkehrsbetriebe VBZ) Luggwegstrasse 65, 8048 Zürich CH. Stadt Zürich,(Verkehrsbetriebe VBZ) wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke NACHTSPEKTAKEL ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke NACHTSPEKTAKEL ((fig.)), eingetragen durch Stadt Zürich,(Verkehrsbetriebe VBZ), basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.