Home  »  Meldung vom 30.01.2025  »  Marke BAUMANN KOELLIKER ((fig.)) von Baumann Koelliker Management AG

BAUMANN KOELLIKER ((fig.)) (428966)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 428966

Details zur Marke BAUMANN KOELLIKER ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

04093/1995

Bildmarke

BAUMANN KOELLIKER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

31.07.1996

Hinterlegungs­datum

28.03.1995

Ablauf Schutzfrist

28.03.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 9, 19, 37, 42

Inhaber

Baumann Koelliker Management AG
Badenerstrasse 329
8003 Zürich CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich)
Beethovenstrasse 49, Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag BAUMANN KOELLIKER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 428966 gehört zu der Bildmarke «BAUMANN KOELLIKER ((fig.))» von Baumann Koelliker Management AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 428966 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 428966 gehört dem Inhaber Baumann Koelliker Management AG Badenerstrasse 329, 8003 Zürich CH. Baumann Koelliker Management AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich) Beethovenstrasse 49, Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke BAUMANN KOELLIKER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BAUMANN KOELLIKER ((fig.)), eingetragen durch Baumann Koelliker Management AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.