Home  »  Meldung vom 27.04.2025  »  Marke Ihr externes Personalbüro ((fig.)) von Künzli Ihr externes Personalbüro

Ihr externes Personalbüro ((fig.)) (428830)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 25.04.2025

Bildmarke 428830

Details zur Marke Ihr externes Personalbüro ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

06658/1994

Bildmarke

Ihr externes Personalbüro ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

30.07.1996

Hinterlegungs­datum

30.09.1994

Ablauf Schutzfrist

30.09.2024

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

35

Löschdatum

25.04.2025

Inhaber

Künzli Ihr externes Personalbüro
Forchstrasse 261
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag Ihr externes Personalbüro ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 428830 gehört zu der Bildmarke «Ihr externes Personalbüro ((fig.))» von Künzli Ihr externes Personalbüro. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 428830 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 428830 gehört dem Inhaber Künzli Ihr externes Personalbüro Forchstrasse 261, 8032 Zürich CH. Der Inhaber Künzli Ihr externes Personalbüro hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Ihr externes Personalbüro ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Ihr externes Personalbüro ((fig.)), eingetragen durch Künzli Ihr externes Personalbüro, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.