Home  »  Meldung vom 04.05.2025  »  Marke ALBERTO FABIANI ((fig.)) von Magazine zum Globus AG

ALBERTO FABIANI ((fig.)) (428448)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 02.05.2025

Bildmarke 428448

Details zur Marke ALBERTO FABIANI ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

06864/1994

Bildmarke

ALBERTO FABIANI ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

23.07.1996

Hinterlegungs­datum

06.10.1994

Ablauf Schutzfrist

06.10.2024

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

25

Löschdatum

02.05.2025

Inhaber

Magazine zum Globus AG
Industriestrasse 171
8957 Spreitenbach CH
 

Vertreter

Wenger & Vieli AG
Dufourstrasse 56, Postfach
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag ALBERTO FABIANI ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 428448 gehört zu der Bildmarke «ALBERTO FABIANI ((fig.))» von Magazine zum Globus AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 428448 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 428448 gehört dem Inhaber Magazine zum Globus AG Industriestrasse 171, 8957 Spreitenbach CH. Magazine zum Globus AG wird vertreten durch Wenger & Vieli AG Dufourstrasse 56, Postfach, 8034 Zürich CH.


Marke ALBERTO FABIANI ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ALBERTO FABIANI ((fig.)), eingetragen durch Magazine zum Globus AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.