Home  »  Meldung vom 12.11.2014  »  AUBERT Nyon von SCHULER 1694 AG

Bildmarke AUBERT Nyon von SCHULER 1694 AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.09.1996

Bildmarke 428153

Details zur Marke AUBERT Nyon ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

09052/1994

Bildmarke

AUBERT Nyon ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

18.07.1996

Hinterlegungs­datum

19.12.1994

Eintragsänderung

24.09.1996

Ablauf Schutzfrist

19.12.2024

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 185 vom 24.09.1996

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Inhaber

SCHULER 1694 AG
Franzosenstrasse 14
6423 Seewen SZ CH
 

Vertreter

WEINMANN ZIMMERLI
Carmenstrasse 28
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 33

Weine aus der Region von Nyon.



Zusammenfassung zum Markeneintrag AUBERT Nyon ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 428153 gehört zu der Bildmarke «-» von SCHULER 1694 AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 428153 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. November 2014 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 428153 gehört dem Inhaber SCHULER 1694 AG Franzosenstrasse 14, 6423 Seewen SZ CH. SCHULER 1694 AG wird vertreten durch WEINMANN ZIMMERLI Carmenstrasse 28, 8032 Zürich CH.


Marke AUBERT Nyon ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AUBERT Nyon ((fig.)), eingetragen durch SCHULER 1694 AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.