Home  »  Meldung vom 06.02.2025  »  Marke T TRIBETON MüNTSCHEMIER ((fig.)) von Vigier Rail AG

T TRIBETON MüNTSCHEMIER ((fig.)) (427612)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 427612

Details zur Marke T TRIBETON MüNTSCHEMIER ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

01625/1995

Bildmarke

T TRIBETON MüNTSCHEMIER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

05.07.1996

Hinterlegungs­datum

20.02.1995

Ablauf Schutzfrist

20.02.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

37

Inhaber

Vigier Rail AG
Industriezone 2
3225 Müntschemier CH
 

Vertreter

Probst Partner AG
Rechtsanwälte, Attorneys at law, Bahnhofplatz 18
8401 Winterthur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag T TRIBETON MüNTSCHEMIER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 427612 gehört zu der Bildmarke «T TRIBETON MüNTSCHEMIER ((fig.))» von Vigier Rail AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 427612 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 427612 gehört dem Inhaber Vigier Rail AG Industriezone 2, 3225 Müntschemier CH. Vigier Rail AG wird vertreten durch Probst Partner AG Rechtsanwälte, Attorneys at law, Bahnhofplatz 18, 8401 Winterthur CH.


Marke T TRIBETON MüNTSCHEMIER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke T TRIBETON MüNTSCHEMIER ((fig.)), eingetragen durch Vigier Rail AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.