Home  »  Meldung vom 18.09.2006  »  Bild Marke von Daniel Dreifuss

Bildmarke 427475 von Daniel Dreifuss


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 10.09.1996

Bildmarke 427475

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

00513/1996

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.07.1996

Hinterlegungs­datum

26.01.1996

Eintragsänderung

10.09.1996

Ablauf Schutzfrist

26.01.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 175 vom 10.09.1996

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 42

Löschdatum

28.08.2006

Inhaber

Daniel Dreifuss
Schulhausstrasse 35
8002 Zürich CH
 

Vertreter

Zimmerli, Wagner & Partner AG
Löwenstrasse 19
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Uhren und Zeitmessinstrumente aller Art sowie Teile davon; Uhrenbänder und Schmuckwaren.

Klasse 42

Dienstleistungen eines Produktedesigners, Produktegestalters und Produkteentwicklers.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 427475 gehört zu der Bildmarke «-» von Daniel Dreifuss. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 427475 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. September 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 427475 gehört dem Inhaber Daniel Dreifuss Schulhausstrasse 35, 8002 Zürich CH. Daniel Dreifuss wird vertreten durch Zimmerli, Wagner & Partner AG Löwenstrasse 19, 8001 Zürich CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Daniel Dreifuss, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.