Home  »  Meldung vom 21.08.2006  »  Marke TRIAMOS KONZERTE von Lukas Reinitzer

Wortmarke TRIAMOS KONZERTE von Lukas Reinitzer - ... 427353


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 09.09.1996



Details zur Marke TRIAMOS KONZERTE

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

14082/1995

Wortmarke

TRIAMOS KONZERTE

Eintrag ins Markenregister

27.06.1996

Hinterlegungs­datum

28.12.1995

Eintragsänderung

09.09.1996

Ablauf Schutzfrist

28.12.2005

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 174 vom 09.09.1996

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 41

Löschdatum

31.07.2006

Inhaber

Lukas Reinitzer
Ziegelackerweg 3
4144 Arlesheim CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Tonträger, nämlich Magnetaufzeichnungsträger, Compact Discs und Schallplatten.

Klasse 16

Druckereierzeugnisse, nämlich Musikalien aller Art.

Klasse 41

Organisation und Veranstaltung von Konzerten und Opernaufführungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TRIAMOS KONZERTE

Markeneintragung: Die Markennummer 427353 gehört zu der Wortmarke «TRIAMOS KONZERTE» von Lukas Reinitzer. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 427353 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. August 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 427353 gehört dem Inhaber Lukas Reinitzer Ziegelackerweg 3, 4144 Arlesheim CH. Der Inhaber Lukas Reinitzer hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke TRIAMOS KONZERTE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke TRIAMOS KONZERTE, eingetragen durch Lukas Reinitzer, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.