Home  »  Meldung vom 18.09.2006  »  FOLKLORIC von Keller Fahnen AG

Bildmarke FOLKLORIC von Keller Fahnen AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 13.08.1996

Bildmarke 426243

Details zur Marke FOLKLORIC ((fig.))

Gesuch Nr.

00448/1996

Bildmarke

FOLKLORIC ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

31.05.1996

Hinterlegungs­datum

24.01.1996

Eintragsänderung

13.08.1996

Ablauf Schutzfrist

24.01.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 155 vom 13.08.1996

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 18

Löschdatum

28.08.2006

Inhaber

Keller Fahnen AG
Solothurnerstrasse 65
4562 Biberist CH
 

Vertreter

Schluep I Degen Rechtsanwälte
Falkenplatz 7, Postfach 8062
3001 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Uhren und Zeitmessinstrumente.

Klasse 18

Rucksäcke und Taschen aus Leder und Lederimitationen, Portemonnaies, Reise- und Handkoffer, Regenschirme, Sonnenschirme.



Zusammenfassung zum Markeneintrag FOLKLORIC ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 426243 gehört zu der Bildmarke «-» von Keller Fahnen AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 426243 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. September 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 426243 gehört dem Inhaber Keller Fahnen AG Solothurnerstrasse 65, 4562 Biberist CH. Keller Fahnen AG wird vertreten durch Schluep I Degen Rechtsanwälte Falkenplatz 7, Postfach 8062, 3001 Bern CH.


Marke FOLKLORIC ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FOLKLORIC ((fig.)), eingetragen durch Keller Fahnen AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.