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Bildmarke P STREETPARADE von Verein Street Parade Zürich ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 19.07.1996

Bildmarke 425447

Details zur Marke P STREETPARADE ((fig.))

Gesuch Nr.

09947/1995

Bildmarke

P STREETPARADE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.05.1996

Hinterlegungs­datum

25.04.1996

Eintragsänderung

19.07.1996

Ablauf Schutzfrist

25.04.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 139 vom 19.07.1996

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Inhaber

Verein Street Parade Zürich
Carmenstrasse 25
8032 Zürich CH
 

Vertreter

Reichenbach Rechtsanwälte
Talacker 50
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Organisation und Durchführung von Kundgebungen und anderen Anlässen mit festlichem Charakter auf öffentlichem und privatem Grund; Organisation und Durchführung von Konzerten, Tanzanlässen und ähnlichen Veranstaltungen im Freien oder in geschlossenen Räumen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag P STREETPARADE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 425447 gehört zu der Bildmarke «-» von Verein Street Parade Zürich. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 425447 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Dezember 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 425447 gehört dem Inhaber Verein Street Parade Zürich Carmenstrasse 25, 8032 Zürich CH. Verein Street Parade Zürich wird vertreten durch Reichenbach Rechtsanwälte Talacker 50, 8001 Zürich CH.


Marke P STREETPARADE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke P STREETPARADE ((fig.)), eingetragen durch Verein Street Parade Zürich, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.