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Bildmarke VNOS von Singlestep Technologies Corporation ...


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 13.06.1996

Bildmarke 423959

Details zur Marke VNOS ((fig.))

Gesuch Nr.

04875/1994

Bildmarke

VNOS ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.04.1996

Hinterlegungs­datum

18.07.1994

Eintragsänderung

13.06.1996

Ablauf Schutzfrist

18.07.2014

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 113 vom 13.06.1996

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Löschdatum

23.02.2015

Inhaber

Singlestep Technologies Corporation
2601 4th Avenue, Suite 500
98121 Seattle (WA) US
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Computersoftware und -firmware, insbesondere für Computernetzwerke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VNOS ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 423959 gehört zu der Bildmarke «-» von Singlestep Technologies Corporation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 423959 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Februar 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 423959 gehört dem Inhaber Singlestep Technologies Corporation 2601 4th Avenue, Suite 500, 98121 Seattle (WA) US. Singlestep Technologies Corporation wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke VNOS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VNOS ((fig.)), eingetragen durch Singlestep Technologies Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.