Home  »  Meldung vom 20.09.2025  »  Marke MOBILIÈRE SUISSE von Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG

Wortmarke MOBILIÈRE SUISSE von Schweizerische Mobiliar ... 423881


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke MOBILIÈRE SUISSE

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

06834/1994

Wortmarke

MOBILIÈRE SUISSE

Eintrag ins Markenregister

16.04.1996

Hinterlegungs­datum

05.10.1994

Ablauf Schutzfrist

05.10.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

36

Inhaber

 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Monbijoustrasse 68, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag MOBILIÈRE SUISSE

Markeneintragung: Die Markennummer 423881 gehört zu der Wortmarke «MOBILIÈRE SUISSE» von Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 423881 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 423881 gehört dem Inhaber Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG Bundesgasse 35, 3001 Bern CH. Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Monbijoustrasse 68, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke MOBILIÈRE SUISSE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke MOBILIÈRE SUISSE, eingetragen durch Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.