Home  »  Meldung vom 09.01.2025  »  Marke PAIN 'PAILLASSE' ((fig.)) von PAILLASSE INTERNATIONAL SA

PAIN 'PAILLASSE' ((fig.)) (423000)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Neuenburg  NE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 21.05.1996

Bildmarke 423000

Details zur Marke PAIN 'PAILLASSE' ((fig.))

Gesuch Nr.

03822/1994

Bildmarke

PAIN 'PAILLASSE' ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

21.03.1996

Hinterlegungs­datum

06.06.1994

Eintragsänderung

21.05.1996

Ablauf Schutzfrist

06.06.2024

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Löschdatum

08.01.2025

Inhaber

PAILLASSE INTERNATIONAL SA
faubourg de l'Hôpital 1
2000 Neuchâtel CH
 

Vertreter

Cosmovici Intellectual Property Sàrl
Rue du Commerce 4
1204 Genève CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Pains et autres produits de boulangerie.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PAIN 'PAILLASSE' ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 423000 gehört zu der Bildmarke «PAIN 'PAILLASSE' ((fig.))» von PAILLASSE INTERNATIONAL SA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 423000 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Mai 1996 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 423000 gehört dem Inhaber PAILLASSE INTERNATIONAL SA faubourg de l'Hôpital 1, 2000 Neuchâtel CH. PAILLASSE INTERNATIONAL SA wird vertreten durch Cosmovici Intellectual Property Sàrl Rue du Commerce 4, 1204 Genève CH.


Marke PAIN 'PAILLASSE' ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PAIN 'PAILLASSE' ((fig.)), eingetragen durch PAILLASSE INTERNATIONAL SA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.