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Wortmarke STRIEBIG von Striebig AG - Markeneintrag Nr. 421976


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 12.04.1996



Details zur Marke STRIEBIG

Gesuch Nr.

13203/1995

Wortmarke

STRIEBIG

Eintrag ins Markenregister

26.02.1996

Hinterlegungs­datum

01.12.1995

Eintragsänderung

12.04.1996

Ablauf Schutzfrist

01.12.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 37, 40

Inhaber

Striebig AG
Grossmatte 26a
6014 Littau CH
 

Vertreter

BOHEST AG
Holbeinstrasse 36-38
4051 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Mechanische, elektrische, elektronische und optische Maschinen (soweit in Klasse 7 enthalten), insbesondere Maschinen für die Bearbeitung von Holz, Kunststoffen, Aluminium und anderen Nichteisenmetallen.

Klasse 37

Installation, Wartung und Reparatur von Maschinen, insbesondere von Maschinen für die Bearbeitung von Holz, Kunststoffen, Aluminium und anderen Nichteisenmetallen.

Klasse 40

Materialbearbeitung, insbesondere Sägen und Fräsen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag STRIEBIG

Markeneintragung: Die Markennummer 421976 gehört zu der Wortmarke «STRIEBIG» von Striebig AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 421976 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. April 1996 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 421976 gehört dem Inhaber Striebig AG Grossmatte 26a, 6014 Littau CH. Striebig AG wird vertreten durch BOHEST AG Holbeinstrasse 36-38, 4051 Basel CH.


Marke STRIEBIG mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke STRIEBIG, eingetragen durch Striebig AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.